Transplantationen ermöglichen Chancen auf ein neues Leben
Bereits seit 30 Jahren schenkt unser Ärzteteam im Transplantationszentrum Bochum-Langendreer Menschen, die eine lebensnotwendige Organtransplantation benötigen, eine Chance auf ein neues Leben.
Die Entscheidung für eine Spende ist ein emotionaler und kraftvoller Akt der Menschlichkeit und kann Hoffnung sowie Zuversicht schenken. Gleichzeitig erfordert es Mitgefühl und Solidarität.
Rückblickend hat das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum nahezu 3.000 Transplantationen bei mehr als 2.000 Patienten, darunter knapp 700 Doppeltransplantationen von Nieren und Bauchspeicheldrüsen – bereits seit 1993 durchgeführt.
Das Transplantationszentrum in Bochum ist eines von wenigen in Europa, die in dieser Häufigkeit Pankreas-Nierentransplantationen bei Diabetikern durchführen – ein Leuchtturm in der Metropole Ruhr. „Moderne Verfahren, hohe Motivation, ein professionelles Team und persönliche Zuwendung spielen hierbei eine entscheidende Rolle.“, sagt Prof. Dr. med. R.Viebahn, Direktor der Klinik für Chirurgie und Leiter des Transplantationszentrums Bochum. „Die in unserem Hause durchgeführten Transplantationen ermöglichen unseren schwer erkrankten Patienten eine Chance auf eine verbesserte Lebenserwartung und -qualität.“
Wir wollen „Nächstenliebe sichtbar machen“ und wichtige Aufklärungsarbeit auf dieser Seite leisten. Gerade im Themenfeld Organ- und Gewebespende gibt es häufig Unsicherheiten. Dennoch ist es für jeden Einzelnen von uns relevant.
Das sind wir
Unter der Leitung von Prof. Dr. med. Viebahn sind im Transplantationszentrum in Bochum zwei Spezialgebiete in der Transplantationsmedizin weiterentwickelt worden:
Die Nierentransplantation sowie auch die Doppeltransplantation von Niere und Bauchspeicheldrüse.
Das Transplantationszentrum in Bochum verfügt über eine eigene Station sowie eine Nachsorgeambulanz. Organtransplantierte Patienten werden nach der Operation optimal auf die notwendigen Medikamente eingestellt und erhalten eine hervorragende Betreuung.
Das bedeutet Organspende
Bevor es zu einer Spende kommen kann, muss eine individuelle und sehr persönliche Entscheidung getroffen werden: Ja oder Nein zur Organspende. Wer sich für eine Spende entscheidet, kann diese Entscheidung in einem Organspendeausweis festhalten.
In Deutschland werden Personen erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung Organspenderin oder Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit Angehörigen und engen Freunden über die eigene Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.
Organspende,
ja oder nein?
Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung, die nicht leicht zu beantworten ist. Bedenken Sie dabei: Eine Organspende kann die Lebensqualität eines erkrankten Menschen komplett verändern und Ihre Angehörigen entlasten, weil Sie aktiv für sich selbst eine Entscheidung getroffen haben.
Organspende als Chance für ein gemeinsames Leben
Durch eine Lebendorganspende kann eine erkrankte Person eine zweite Lebenschance erhalten. Anders als bei der postmortalen Spende ist es entscheidend, dass es eine Verbindung zwischen Spender und Empfänger gibt. Nächstenliebe kann bei einer Organspende ganz praktisch gelebt werden.
Hoffnung schenken
Die Gesundheit eines Menschen ist sein wertvollstes Gut, da niemand gern krank ist, schon gar nicht lebensbedrohlich. Wer sich für eine postmortale Spende, also eine Spende nach Hirntod, entscheidet, ermöglicht einem erkrankten Menschen einen Neuanfang und Hoffnung auf einen veränderten Lebensweg.
Die Spendenbereitschaft zur postmortalen Organspende
Dieser Spenderzahl steht eine große Warteliste gegenüber, im Jahr 2022 wurden über 2.400 Menschen aus Deutschland für eine Nierentransplantation neu bei Eurotransplant angemeldet. Das erklärt, warum man in Deutschland etwa acht Jahre auf eine Nierentransplantation warten muss, wenn kein Lebendspender ermittelt werden kann.
Werden Sie Schutzengel
Wer sich mit dem Thema Organspendeausweis beschäftigt merkt schnell, dass es auf eine simple Entscheidung hinausläuft: zunächst einmal Ja oder Nein zur Organspende.
Bei vielen Menschen wird dieses Thema gern auf die lange Bank geschoben, in der Annahme, dass man selbst gesund ist und das Leben ja in den gewohnten Bahnen verläuft. Genau diese gewohnten Bahnen können aber durch eine plötzlich auftretende Notsituation, durch beispielsweise einen Unfall, beendet werden. Von jetzt auf gleich ist alles anders. Genau in diesen Notsituationen ist es gut, Vorsorge getroffen zu haben. Der Organspendeausweis schafft Klarheit.
Auf der Rückseite des Ausweises kann man das individuelle Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken.
Selbstverständlich ist die Entscheidung zu einer Organspende jederzeit widerrufbar.
Und wer im Laufe der Jahre feststellt, dass man sich anders entscheiden möchte, so ist dies gar kein Problem. Lediglich die alte Erklärung muss vernichtet werden, die im Idealfall immer mit den anderen persönlichen Papieren in der Geldbörse steckt. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte Einstellung erneut festhalten. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.
FAQs
In Deutschland werden Personen erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung Organspenderin oder Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit Angehörigen und engen Freunden über die eigene Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.
Wurde keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Damit sie in der akuten Notsituation Bescheid wissen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende machen und mit Ihren Angehörigen darüber sprechen.
Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests – und letztlich das Ärzteteam, welches die Organe transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden.
Eine Organentnahme wird ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkrankung sowie ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und die eigenen Angehörigen zu informieren.
Es ist nicht notwendig sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich für eine Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod festgestellt worden ist.
Nein, in Deutschland ist der Organspendeausweis keine Pflicht.
Auf dem Organspendeausweis kann einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zugestimmt oder ablehnt werden, nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben oder eine Person bestimmt werden, die im Fall der Fälle über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll.
Nein. Ein Organspendeausweis wird nicht registriert.
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden.
Damit Ihre Entscheidung im Fall der Fälle bekannt ist, sollten Sie den Organspendeausweis ständig bei sich tragen, zum Beispiel zusammen mit dem Personalausweis im Portemonnaie. Außerdem sollten Angehörigen über die eigene Entscheidung informiert sein.
Ja, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann selbstverständlich jederzeit angepasst werden. Dazu sollte der alte Ausweis vernichtet werden und ein neuer Organspendeausweis ausgefüllt werden.
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. „Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt.“). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“
Die Lebendorganspende ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Erlaubt ist nur die Lebendorganspende unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, wie zum Beispiel bei Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern und Verlobten sowie unter Menschen, die sich persönlich sehr nahestehen. Eine Organentnahme bei einem lebenden Menschen ist nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein Spenderorgan einer verstorbenen Person zur Verfügung steht.
Folgende Organe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Darüber hinaus kommt folgendes Gewebe für eine Spende infrage: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, das aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen wird.
Die Voraussetzungen für eine Organspende sind im Transplantationsgesetz streng geregelt:
- Bei der verstorbenen Person muss der Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden sein.
- Es muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen – zum Beispiel auf dem Organspendeausweis.
Es wird auch dann mit den Angehörigen gesprochen, wenn auf einem Organspendeausweis die Zustimmung vermerkt ist. Die festgehaltene Entscheidung sollen Angehörige bestätigen oder widerlegen.
Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.
Nach dem Transplantationsgesetz dürfen nur die nächsten Angehörigen nach dem Wissen der verstorbenen Person entscheiden. Dazu gehören die Ehepartnerin oder der Ehepartner, gefolgt von volljährigen Kindern, den Eltern oder dem Vormund, den volljährigen Geschwistern und den Großeltern. Voraussetzung ist, dass der oder die Angehörige in den letzten zwei Jahren Kontakt zu der verstorbenen Person hatte.
Jedes Land kann in seiner Gesetzgebung die Regelung zur Organ- und Gewebespende selbst festlegen. Während in Deutschland die Entscheidungslösung gilt, haben andere Länder unterschiedliche gesetzliche Regelungen der Organ- und Gewebespende.